Die zentrale Aufgabe der Fach- und Fachbereichskonferenzen ist die Unterrichtsentwicklung ihres Faches. „Fach- und Fachbereichskonferenzen beraten über alle ein Fach, eine Fachrichtung oder einen Lernbereich betreffenden Angelegenheiten.“ HSchG § § 134

Eine Vielzahl von Aspekten und (neuen) Aufgaben sind mit diesem Auftrag verbunden:
Es geht um die Umsetzung des Methodencurriculums im Fach, die Entwicklung schulinterner Lehr- und Arbeitspläne, Leistungsbewertung, Leistungsevaluation und Evaluation von Lernstandserhebungen, den Einsatz digitaler Medien, Einführung neuer Lehrkräfte, Teamentwicklung etc.
Den Fachkonferenz-Vorsitzenden kommt in diesem Prozess eine zentrale Rolle zu. Durch eine gute Konferenzgestaltung tragen sie zu effektiven Arbeitsprozessen und Teamentwicklung in ihrem Fach bei. Von ihnen wird erwartet, dass sie die Gestaltungsmöglichkeiten der Fachkonferenzarbeit kennen, mit Konflikten und Widerstand angemessen umgehen können und mit den rechtlichen Grundlagen vertraut sind. Außerdem ist ihre „Sandwichposition“ zwischen Schulleitung und Fachkollegium nicht immer unproblematisch. Oft haben Fachkonferenzvorsitzende nicht die Möglichkeit, sich angemessen auf ihre Rolle und diese für die Schule so wichtige Aufgabe vorzubereiten. Die Schulleitung wiederrum in ihrer Gesamtverantwortung für die Unterrichtsentwicklung findet in den Fachkonferenzen hilfreiche strategische Partner.

Im Mittelpunkt des Seminars stehen die Reflexion über die Qualität der Fachkonferenzen und Überlegungen zur ihrer Optimierung. Im Wechsel von Input und Übungen können Leitungskompetenzen weiterentwickelt werden und Möglichkeiten einer zielgerichteten Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und Fachkonferenzen diskutiert werden.